Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

PTBS GdB-Tabelle 2026 – komplexe PTBS, Depression und Schwerbehinderung

PTBS · KPTBS · Depression · GdB 0–20 / 30–40 / 50–70 / 80–100

Teil B Nr. 3.7 VMG – Folgen psychischer Traumen

📄 Bewertungsmaßstab ↓ Teil B Nr. 3.7
📖 Kommentar und Rechtsprechung ↓ Kommentar
Amtlicher Bewertungsrahmen

Teil B Nr. 3.7 VMG – Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen

Leichtere psychovegetative oder psychische StörungenGdB 0–20
Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und GestaltungsfähigkeitGdB 30–40
Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen AnpassungsschwierigkeitenGdB 50–70
Schwere Störungen mit schweren sozialen AnpassungsschwierigkeitenGdB 80–100
Quelle: Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil B Nr. 3.7.
Kommentar

PTBS und komplexe PTBS: entscheidend ist die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung

Eine PTBS führt nicht automatisch zu einem bestimmten Mindest-GdB. Maßgeblich ist die Einordnung in den Bewertungsrahmen der Nr. 3.7 VMG.

Bei PTBS, komplexer PTBS und zusätzlichen depressiven oder Angstsymptomen kommt es darauf an, wie stark Arbeit, Tagesstruktur, Beziehungen, Selbstversorgung, soziale Kontakte und Belastbarkeit tatsächlich eingeschränkt sind.

PTBS GdB-Tabelle: Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

Ausprägung der psychischen FunktionsbeeinträchtigungGdB-Rahmen
leichtere psychische Störung0–20
stärker behindernde Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit30–40
schwere Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten50–70
schwere Störung mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80–100

Wichtig: Die Diagnose PTBS oder KPTBS ersetzt nicht die konkrete Funktionsbewertung.

PTBS mit GdB 30–40

Der Bereich 30–40 setzt eine stärker behindernde psychische Störung mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit voraus. Typische Indizien können deutliche Rückzugstendenzen, verringerte Belastbarkeit, relevante Störungen von Konzentration und Tagesstruktur sowie Einschränkungen im Berufs- und Sozialleben sein.

Entscheidend ist die Gesamtschau; einzelne Symptome wie Schlafstörungen oder Flashbacks tragen den Wert nicht isoliert.

Wann kommt bei PTBS ein GdB von 50–70 in Betracht?

Für GdB 50–70 verlangt Nr. 3.7 eine schwere Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Dafür müssen die Auswirkungen deutlich über eine bloße wesentliche Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit hinausgehen.

Von besonderer Bedeutung sind eine relevante Gefährdung der beruflichen Einsatzfähigkeit, erhebliche familiäre oder soziale Probleme, ausgeprägter Rückzug und eine deutlich reduzierte eigenständige Alltagsgestaltung.

Komplexe PTBS / KPTBS und GdB

Auch eine komplexe PTBS führt nicht allein wegen der Diagnose zu einem festen GdB. Maßgeblich bleibt, ob die Funktionsbeeinträchtigungen dem Bereich 30–40, 50–70 oder 80–100 nach Nr. 3.7 entsprechen.

Zusätzliche Störungen der Emotionsregulation, des Selbstbildes oder der Beziehungsgestaltung sind in die Gesamtbewertung einzubeziehen, soweit sie sich funktionell auswirken.

PTBS und Depression: keine schematische Addition

Bestehen PTBS und Depression nebeneinander, sind die psychischen Teilbeeinträchtigungen nicht schematisch zu addieren. Überschneidungen, Verstärkungen und die Gesamtwirkung auf Erlebnis-, Gestaltungs- und Anpassungsfähigkeit müssen bewertet werden.

Für einen GdB von 50 oder mehr ist deshalb nicht die Zahl der Diagnosen ausschlaggebend, sondern die Schwere des gesamten psychischen Funktionsbildes.

Welche Alltagskriterien sprechen für einen höheren GdB?

BereichZu prüfen
ArbeitLeistungsabfall, Fehlzeiten, Arbeitsplatzgefährdung, nur noch Schonbedingungen
Tagesstrukturselbstständige Organisation, Termine, Einkäufe, Haushaltsführung
Soziale BeziehungenPartnerschaft, Familie, Freundeskreis, Rückzug, Konflikte
FreizeitUrlaub, Veranstaltungen, Hobbys, Verlassen der Wohnung
MobilitätAutofahren, öffentliche Verkehrsmittel, Begleitbedarf
Therapieambulante/stationäre Behandlung, Krisenintervention, Therapieverlauf

Rechtsprechung zu PTBS, komplexer PTBS und GdB

Gericht / DatumAktenzeichenKernaussage
LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 L 6 VH 2746/15 Eine PTBS führt nicht zwingend zu einem GdS/GdB von mindestens 30; maßgeblich sind die bindenden VMG-Kriterien.
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 L 13 SB 33/20 Diagnose und Befund müssen kritisch geprüft werden; die GdB-Bewertung folgt den tatsächlichen funktionellen Auswirkungen.
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 L 13 SB 261/14 PTBS und weitere psychische Störungen können bei entsprechend schwerem Funktionsbild einen psychischen Einzel-GdB von 50 tragen.
Sächsisches LSG, 26.11.2019 L 9 SB 60/17 Bei schwerem psychischem Störungsbild mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten wurde ein GdB von 60 angenommen.